Im April 2015 in Wuppertal von engagierten Bürgern gegründet                 Vereinszweck ist die Förderung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in Ökologie, Ökonomie und Kultur mit dem  Ziel: ein Bewusstsein für eine Umwelt- und sozialverträgliche Lebensweise zuschaffen.


Vorstand

Sabine Nagl

Vorsitz

Fachberatung für Familienselbsthilfe im Landesverband des Kinderschutzbundes NRW

 Als Bildungs-wissenschaftlerin, Erzieherin und  Hauswirtschaftsmeisterin setzt sie Ihre langjährige Erfahrung im Bildungs- Qualitäts- und Projektmanagement ein.


Vorstand:

Axel Winkler,

2. Vorsitz

 Zimmermann, Erzieher und Geschäfts-führung der Abenteuer-werkstatt e.V. Lindlar


Vorstand:  Christine Aron

Schatz-

meisterin

Verwaltungs-mitarbeterin im sozialen Bereich.

Als Fachberaterin Kleingarten berät und betreut sie die Projekte rund um das Gartengrün.


Gründungsmitglieder


Suse Stahlschmidt

Biologin, Landwirtin, langjährige Erfahrung in der Umweltpädagogik. Ihr verdanken wir unseren einprägsamen Namen. R.i.P. 13.10.2015


Kirsten Albert

führte als Inhaberin die Flugschule am Tegelnberg, Fluglehrerin Gleitschirm,  Sozialwissenschaften und hat lanjährige Erfahrung im Extrem Unterrichten


Johannes Berg

Koch

Koch Union, Vorsitz SkateFabrik e.V.


Marita Lewerenz

Altenpflegerin,

Pflegeberaterin,

Mitarbeiterin im betreuten Wohnen

 


Richard Merle

Bankkaufmann

arbeitet zur Zeit als Sozialassistent und Musiker, verfügt über langjährige Erfahrung in der pädagogischen Familienarbeit


Sabrina Anschütz

Ärztin und Krankenschwester. Berät uns im Bereich  "Nachhaltigkeit und Gesundheit"

Tobias Lünenschloß

Der studierte Landschaftsarchitekt arbeitet jetzt als IT Consultant. Als  Forst- und Gewässerwart ist er Ansprechperson für unser Außengelände in der Dönberger Str.


 Frank Ihler

Selbständig als Illustrator & Kalligraf seit 1991, Multitalent und gute Seele

R.I.P. 25.01.2020

Robert Anschütz, Fischwart und Sozialarbeiter


Ehrenamtliche Mitarbeitenden und Honorar Referenten


Mathias Prott

Fachinformatiker, Systemintegration

Verantwortet den Bereich "Gestaltungs-kompetente EDV und Mediennutzung


Markus Thiel ; Philosoph M.A. leitet die philosophischen Runden, "Ladendenken" und "Die Denkmangel"


Anne Fitsch: Schriftstellerin und Biographin, leitet die Literarischen Gespräche in der "Literaturmangel"


Hardy Haschert Dipl. Sozialarbeiter,

Referent, leitet die politischen Gespräche in "Der Politikmangel"


Ute Scheiba, Imkerin, Vorträge über Bienen und Imkern


Hendrik Voigt, Dipl. Schauspieler

Refernt Ölberger Sonntagsgesprächen: Kontovers diskutieren lernen mit Elementen aus dem Impro Theater


... und weitere wunderbare ehrenamtliche Mitarbeitende, die wir hier gerne nennen wollen, wenn es nicht so viele wären (Stand September 2023 ( 46 Personen) 


Auszug aus der  Satzung 

§ 1       Name und Sitz des Vereins 

 1.  Der am 09.04. 2015 gegründete Verein trägt  den Namen 

 Kopp auf! Wuppertaler Initiative für nachhaltige Entwicklung e.V.

 2.  Der Verein hat seinen Sitz in Wuppertal 

 3.  Der Verein soll in das Vereinsregister am Amtsgericht in Wuppertal eingetragen werden. 4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

 § 2       Zweck des Vereins

1.  Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), in Ökologie, Ökonomie und Kultur, sowie die Förderung und Unterstützung der Jugend- und Altenhilfe.

2.  Konkretes Ziel ist es, ein Bewusstsein für eine umwelt- und sozialverträgliche Lebensweise zu schaffen  und dafür Bausteine sowie Fähigkeiten anzubieten und zu vermitteln. Als langfristiges Ziel will der Verein Menschen ermutigen und inspirieren, eine nachhaltige und zukunftsfähige Lebensart umzusetzen.

3.  Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung, Durchführung und Organisation von Bildungs- und Beispielprojektenin der Jugend- und Seniorenarbeit  in den Bereichen:

Ökologie: Erhalt der Umwelt und der Natur, Schutz der Artenvielfalt, Klimaschutz, schonender

Umgang mit der natürlichen Umgebung 

Ökonomie: Qualitatives statt quantitatives Wachstum, Ressourcenschonung als Erfolgsgeheimnis der Wirtschaft, neue Wohlstandsmodelle der Zukunft

 Kultur: Teilhabe durch aktive Bürgergesellschaft, Wertebewusstsein und Innovation durch Bildung für Nachhaltigkeit, Politik von „unten“ durch neue Konsum- und Lebensstile. Zum Beispiel in Seminaren und Workshops (z.B. zu Alltagkompetenzen, finanzieller Aklphabetisierung, Umwelt- und Bildungspolitik), Kulturveranstaltungen,  Öffentlichkeitsarbeit (Erstellen und publizieren von Broschüren, Flyern, Fachartikeln), sowie den mittelfristigen Aufbau von  gemeinnützigen Beispielbetrieben für nachhaltiges Handeln. 

4.  Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Spenden, Zuschüsse, Beiträge/ Umlagen und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.

5.  Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts

„Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung

§ 3                   Selbstlosigkeit

 .)           Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.)           Mittel des Vereins dürfen  nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Davon unberührt sind die Gehälter der Hauptamtlichen und Honorare.

3.)           Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Verein fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4                   Mitgliedschaften

1. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.

2. Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Wird die Aufnahme  abgelehnt, ist dies ohne Angabe von Gründen möglich.

....

 

§ 5                   Beiträge 

1.                  Der Mitgliedsbeitrag ist als Jahresbeitrag zu zahlen.

2.                  Die Höhe der Mitgliederbeiträge setzt die Mitgliederversammlung fest. Zur Festlegung der Höhe und Fälligkeit ist eine einfache 2/3 Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden, stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.

§ 6                   Organe des Vereins

1.                  Der Vorstand

2.                  Die Mitgliederversammlung    

3.                  Besonderer Vertreter

§ 7       Vorstand

1.                  Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen und höchstens fünf Personen. 

2.                  Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind: der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. 

3.                  Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Vorstand kann nur werden, der Mitglied in dem Verein ist. Hauptamtliche Mitarbeiter des Vereins haben kein passives Wahlrecht.

....

§ 8       Mitgliederversammlung

1.                  Der erste Vorsitzende, bzw. bei Verhinderung der Vertreter nach § 11 Absatz 1  beruft in den ersten 6  Monaten jeden Geschäftsjahres eine Mitgliederversammlung ein. Zu dieser sind die Mitglieder mindestens 14 Tage vorher schriftlich  unter Angabe der Tagungsordnung ein zu laden. 

2.                  Die Mitgliederversammlung als das obere Beschlussfassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß der Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurde.

...

§ 9       besonderer Vertreter

Ein oder mehrere Personen können als besondere Vertreter vom Vorstand bestellt werden. Sie sind vom Vorstand bestellt und dienen der Entlastung des Vorstandes für bestimmte oder laufende Geschäfte. Sie haben in dem zugewiesenen Verantwortungsbereich volle Vertretungsmacht nach außen. Sie sind im Innenverhältnis an die Weisungen des Vorstandes gebunden und sind dem Vorstand gegenüber berichtspflichtig

Das Nähere regelt eine vom Vorstand zu verabschiedende Geschäftsordnung

§ 10 Änderungen des Zwecks und Satzungsänderung

1.                  Für die Änderungen des Vereinszwecks und für andere Sitzungsänderungen ist eine ¾ Mehrheit der erschienen Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagungsordnungspunkt schon in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene Satzungstext beigefügt wurde.

2.                  Satzungsänderungen, die von Aufsichts- Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen den Vereinsmitgliedern alsbald mitgeteilt werden.

§ 11 Beurkundung von Beschlüssen

Die in Vorstandssitzungen und in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen. Und von dem Vorsitzenden, in Abwesenheit von dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Protokollanten zu unterzeichnen.

§ 12                 Auflösung

1.                  die Auflösung des Vereins kann nur bei einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. 

2.                  Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den paritätischen Landesverband, beziehungsweise an einer paritätischen Mitgliedsorganisation, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige beziehungsweise mildtätige Zwecke zu verwenden hat. 

Original Datum: 09.04.2015,  Ort:  42111 Wuppertal

 Geänderte Satzung § 2:  06.10.2015